Da für einige Kleinkläranlagen die Zulassungen abgelaufen sind, hat Lauterbach Kießling freiwillige Herstellererklärungen abgegeben und diese unabhängig prüfen lassen.
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Es gibt eine Lücke bei den Zulassungen von CE-gekennzeichneten Kleinkläranlagen. Das betrifft bei Lauterbach Kießling folgende Anlagentypen:
- Bodenkörperfilteranlagen (BKF)
- batchpur SBR-Anlagen
- Lauterbach Kießling Festbett-Anlagen (LKFB)
- Wirbel-/Schwebebett-Anlagen (LWB)
Um diese Lücke zu schließen, setzen wir auf geprüfte freiwillige Herstellererklärungen. Die Prüfung wurde durch das unabhängige „Prüfinstitut für Abwassertechnik“ (PIA GmbH) vorgenommen. Die entsprechenden Fachgutachten können Sie hier auf der Webseite unter Publikationen -> Technische Publikationen einsehen. ...
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